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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2014 - L 15 AS 398/11   

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https://dejure.org/2014,102758
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2014 - L 15 AS 398/11 (https://dejure.org/2014,102758)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.08.2014 - L 15 AS 398/11 (https://dejure.org/2014,102758)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. August 2014 - L 15 AS 398/11 (https://dejure.org/2014,102758)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1671/13

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2014 - L 15 AS 398/11
    Insoweit muss das im PKH-Verfahren geltende Verbot der Berücksichtigung eines sog. "doppelrelevanten Umstandes" (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 03.03.2014 - 1 BvR 1671/13) entsprechende Anwendung finden.
  • BVerfG, 01.02.2010 - 1 BvR 20/10

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2014 - L 15 AS 398/11
    Die Sozialgerichte sind nicht verpflichtet, in Verfahren bezüglich Leistungen nach dem SGB II abweichend von der gesetzlichen Beweislastverteilung zugunsten des Klägers zu entscheiden, wenn an dessen Hilfebedürftigkeit Zweifel bestehen und dieser mangels ausreichender Mitwirkung die Sachverhaltsaufklärung verhindert (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 01.02.2010 - 1 BvR 20/10).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2007 - L 7 SO 258/07

    Rechtliches Gehör - faires Verfahren - Fahrtkosten für mittellosen Kläger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2014 - L 15 AS 398/11
    Die Anordnung einer Reisekostenentschädigung zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung ist jedenfalls dann geboten, wenn im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände festgestellt werden kann, dass die Anreise zum Termin auch bei einem bemittelten Beteiligten zur verständigen Wahrnehmung seiner Rechte als notwendig zu erachten wäre; dabei ist gerade auch die Bedeutung des verfolgten Begehrens zu gewichten (vgl. zum Vorstehenden: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14.05.2012 - 13a ZB 12.3011 - Rn. 4; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 21.03.2007 - L 7 SO 258/07 NZB - Rn. 6 und vom 26.03.2010 - L 12 AS 4668/08 - Rn. 26).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - L 12 AS 4668/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2014 - L 15 AS 398/11
    Die Anordnung einer Reisekostenentschädigung zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung ist jedenfalls dann geboten, wenn im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände festgestellt werden kann, dass die Anreise zum Termin auch bei einem bemittelten Beteiligten zur verständigen Wahrnehmung seiner Rechte als notwendig zu erachten wäre; dabei ist gerade auch die Bedeutung des verfolgten Begehrens zu gewichten (vgl. zum Vorstehenden: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14.05.2012 - 13a ZB 12.3011 - Rn. 4; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 21.03.2007 - L 7 SO 258/07 NZB - Rn. 6 und vom 26.03.2010 - L 12 AS 4668/08 - Rn. 26).
  • OLG Koblenz, 08.09.2003 - 5 U 1635/02

    Versagung der Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren gegenüber der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2014 - L 15 AS 398/11
    Ein solcher Fall liegt etwa dann vor, wenn in der Zwischenzeit eine Änderung der tatsächlichen Grundlage des Verfahrens eingetreten ist, die die Rechtswohltat einer einstweiligen Kostenbefreiung für den Rechtsmittelzug nicht mehr zu rechtfertigen vermag (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.12.1988 - IVb ZB 177/88 - Rn. 10; vgl. auch Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 08.09.2003 - 5 U 1635/02 - Rn. 4).
  • BGH, 14.12.1988 - IVb ZB 177/88

    Gesetzeswidrigkeit - Berufungsgericht - Rechtsmittelbeklagter -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2014 - L 15 AS 398/11
    Ein solcher Fall liegt etwa dann vor, wenn in der Zwischenzeit eine Änderung der tatsächlichen Grundlage des Verfahrens eingetreten ist, die die Rechtswohltat einer einstweiligen Kostenbefreiung für den Rechtsmittelzug nicht mehr zu rechtfertigen vermag (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.12.1988 - IVb ZB 177/88 - Rn. 10; vgl. auch Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 08.09.2003 - 5 U 1635/02 - Rn. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2014 - L 15 AS 2/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2014 - L 15 AS 398/11
    Auf eine weitergehende Prüfung dieser Angaben verzichtet der Senat, auch wenn er u. a. in seinem zuletzt in Angelegenheiten des Klägers ergangenen Beschluss vom 4. Juli 2014 (L 15 AS 2/14 B ER) die behauptete Mittellosigkeit nicht als glaubhaft gemacht angesehen hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2012 - L 15 AS 55/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2014 - L 15 AS 398/11
    Hierauf ist der Kläger in seinem umfangreichen Schriftsatz vom 29. Juni 2014 nur insoweit eingegangen (S. 4/5), als er auf ein früheres, vor dem erkennenden Senat geführtes Berufungsverfahren seiner Partnerin (L 15 AS 55/10) verwiesen und ausgeführt hat, dass nicht ersichtlich sei, was noch unklar sei.
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